Gesetzlich vorgeschriebene Kurse für HundehalterInnen (Quellangabewww.veta.zh.ch)
Hundeausbildung – das gilt ab dem neuen Jahr
seit 01. Januar 2017
Das Bundesparlament hat entschieden, den Sachkundenachweis für Hundehalterinnen und Hundehalter abzuschaffen. Diese Änderung in Bezug auf die Hundeausbildung gilt ab dem 1. Januar 2017.
Aktuell gilt:
Wer einen grossen oder massigen Hund (Hunde der Rassetypenliste I) hält oder erwirbt, muss mit ihm weiterhin die obligatorischen Kurse nach geltendem Zürcher Hundegesetz absolvieren.
Hundehalterinnen und Hundehalter, die im Kanton Zürich einen kleinwüchsigen Hund halten oder erwerben, müssen ab dem 1. Januar 2017 keine Kurse mehr besuchen.